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"Einheitliches Asylrecht" - was bedeutet das?

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten in der Frage eines einheitlichen Asylverfahrens am 29. April 2004 geeinigt. Die Regelung verankert insbesondere das Prinzip der "sicheren Drittstaaten". Sie soll überflüssige Asylverfahren vermeiden helfen. Kritiker sehen in der Regelung einen Verstoss gegen internationales Recht.

Was wird geregelt? Die Anerkennung als Flüchtling erfolgt mit einheitlichen Anerkennungsgründen. Die EU-Mitglieder verwenden ebenfalls eine einheitliche Liste sicheren Herkunftsstaaten, wohin eine Ausreise möglich ist. Wer aus einem besonders sicheren Land wie etwa der Schweiz in die EU einreist, verliert in der EU sein Recht auf ein neues Asylverfahren.

Nach dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen II wird die Schweiz das EU-Asylabkommen ebenfalls übernehmen. Wer in der EU bereits einen Asylantrag gestellt hat, kann dann in der Schweiz keinen neuen Antrag mehr stellen.

Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass bald Staaten wie die Türkei, Russland, die Ukraine oder Serbien trotz bekannter Menschenrechtsverstösse als sicher gelten könnten. Es wird auch die Möglichkeit ausser Acht gelassen, dass ein Staat oder eine Region, die allgemein als sicher eingestuft werden, im individuellen Fall dennoch nicht immer sicher sind.

© Rolf Oberhänsli