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"Einheitliches Asylrecht" - was
bedeutet das?
Nach jahrelangen Verhandlungen haben
sich die EU-Staaten in der Frage eines einheitlichen
Asylverfahrens am 29. April 2004 geeinigt. Die Regelung
verankert insbesondere das Prinzip der "sicheren
Drittstaaten". Sie soll überflüssige Asylverfahren
vermeiden helfen. Kritiker sehen in der Regelung einen
Verstoss gegen internationales Recht.
Was wird geregelt? Die Anerkennung als
Flüchtling erfolgt mit einheitlichen
Anerkennungsgründen. Die EU-Mitglieder verwenden
ebenfalls eine einheitliche Liste sicheren Herkunftsstaaten,
wohin eine Ausreise möglich ist. Wer aus einem
besonders sicheren Land wie etwa der Schweiz in die EU
einreist, verliert in der EU sein Recht auf ein neues
Asylverfahren.
Nach dem Abschluss der bilateralen
Verhandlungen II wird die Schweiz das EU-Asylabkommen
ebenfalls übernehmen. Wer in der EU bereits einen
Asylantrag gestellt hat, kann dann in der Schweiz keinen
neuen Antrag mehr stellen.
Menschenrechtsorganisationen warnen
davor, dass bald Staaten wie die Türkei, Russland, die
Ukraine oder Serbien trotz bekannter
Menschenrechtsverstösse als sicher gelten könnten.
Es wird auch die Möglichkeit ausser Acht gelassen, dass
ein Staat oder eine Region, die allgemein als sicher
eingestuft werden, im individuellen Fall dennoch nicht immer
sicher sind.
© Rolf
Oberhänsli
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