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Bankgeheimnis

Als Bankgeheimnis wird die Pflicht der Banken bezeichnet, über Vermögensverhältnisse von Kunden Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

Es stellt einen wesentlichen Vertragsbestandteil zwischen der Bank und dem Kunden dar. In Zivilprozessen besteht deshalb ein Auskunftsverweigerungsrecht.

Dem Staatsanwalt muss jedoch bei Verdacht auf eine Straftat Auskunft erteilt werden. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder -betrug hat die Auskunftspflicht auch gegenüber Steuerbehörden zu gelten. Die Banken müssen auch bei Verdacht auf Geldwäsche Auskunft geben. Nach dem Tod eines Kunden hätten die Banken gegenüber dem für die Erbschaftssteuer zuständigem Finanzamt sogar eine Anzeigepflicht.

In der Schweiz konnte die Auskunftspflicht noch nicht auf der ganzen Linie durchgesetzt werden. Gegenwärtig (2003) nutzen vor allem Deutsche diese Situation aus, um ihr Geld in der Schweiz vor dem Fiskus zu verstecken. Sie werden dabei von den meisten Schweizer Banken sehr weitgehend und offen beraten.

© Rolf Oberhaensli

 

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Die Basis der > sozialdemokratischen Partei wird durch die > Mitglieder gebildet. Diese entscheiden über politische Vorlagen und Nominationen. Die Basis trägt die Partei durch Mitgliederbeiträge und ehrenamtliche Mitarbeit. Besoldete Angestellte der Partei sowie Parlamentarier und Regierungsmitglieder gehören nicht zur Basis.

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