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Bankgeheimnis
Als Bankgeheimnis wird die Pflicht der
Banken bezeichnet, über Vermögensverhältnisse
von Kunden Dritten gegenüber Stillschweigen zu
bewahren.
Es stellt einen wesentlichen
Vertragsbestandteil zwischen der Bank und dem Kunden dar. In
Zivilprozessen besteht deshalb ein
Auskunftsverweigerungsrecht.
Dem Staatsanwalt muss jedoch bei
Verdacht auf eine Straftat Auskunft erteilt werden. Bei
Verdacht auf Steuerhinterziehung oder -betrug hat die
Auskunftspflicht auch gegenüber Steuerbehörden zu
gelten. Die Banken müssen auch bei Verdacht auf
Geldwäsche Auskunft geben. Nach dem Tod eines Kunden
hätten die Banken gegenüber dem für die
Erbschaftssteuer zuständigem Finanzamt sogar eine
Anzeigepflicht.
In der Schweiz konnte die
Auskunftspflicht noch nicht auf der ganzen Linie
durchgesetzt werden. Gegenwärtig (2003) nutzen vor
allem Deutsche diese Situation aus, um ihr Geld in der
Schweiz vor dem Fiskus zu verstecken. Sie werden dabei von
den meisten Schweizer Banken sehr weitgehend und offen
beraten.
© Rolf
Oberhaensli
Basis
Die Basis der >
sozialdemokratischen Partei wird durch die > Mitglieder
gebildet. Diese entscheiden über politische Vorlagen
und Nominationen. Die Basis trägt die Partei durch
Mitgliederbeiträge und ehrenamtliche Mitarbeit.
Besoldete Angestellte der Partei sowie Parlamentarier und
Regierungsmitglieder gehören nicht zur
Basis.
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