|
Bürger
Als Bürger wurden im
Spätmittelalter, die in ein Stadtrecht aufgenommenen
Personen bezeichnet. Nicht alle hatten Wohnsitz in der
Stadt. Mit der Entwicklung von Nationalstaaten in der
Neuzeit entstanden Staatsbürger - Personen mit dem
Bürgerrecht eines Nationalstaates. Auch die
Staatsbürger haben ihren Wohnsitz nicht alle in ihrem
Staat. Die Aufnahme als Stadtbürger- oder als
Staatsbürger war das Privileg einer
Minderheit.
Bürgerrecht
Heute bestimmen die
Staatsverfassungen, unter welchen Voraussetzungen eine
Person das Anrecht erwirbt, Bürgerin eines
Nationalstaates zu werden. In demokratischen Staaten wurde
das Bürgerrecht auf eine Mehrheit der Bewohner
ausgeweitet. Personen, welche die Voraussetzungen
erfüllen, muss das Bürgerrecht erteilt werden, und
zwar durch einen rein administrativen Akt, weil die
Verfassungen unter den Wahlrechten kein politisches
Wahlverfahren für neue Bewerber um ein Bürgerrecht
aufzählen und eine Nichtwahl nicht statthaft wäre,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Neugeborene müssen für die
Einbürgerung nur eine Voraussetzung erfüllen: Die
Mutter oder Vater muss Staatsbürger sein. Solche
Einbürgerungen sind am häufigsten.
Für Ausländer gelten andere
Voraussetzungen, zum Beispiel eine bestimmte
Aufenthaltsdauer, das Verstehen einer Landessprache im
Alltag und ein guter Leumund. Zu den Voraussetzungen
für den Erwerb des Bürgerrechts durch
Ausländer sollte gehören, dass das bisherige
Bürgerrecht gelöscht wird, wobei die Löschung
mit der Zusicherung erfolgen müsste, dass das
frühere Bürgerrecht jederzeit wieder erlangt
werden kann.
bürgerlich - Stand, Status,
Parteien
Der bürgerliche Stand
Bis zur Französischen Revolution von 1789 wurde die
Gesellschaft in 3 Stände eingeteilt. Zum dritten Stand
zählten alle, die nicht zu Adel oder Geistlichkeit
gehörten - die überwältigende Mehrheit der
Bevölkerung. Der dritte Stand wurde auch als der
bürgerliche' Stand bezeichnet. Als dieser Stand
in Frankreich die Macht an sich riss, lag es deshalb nahe,
dass dessen Angehörige einander mit dem Titel
Bürger' anzusprechen begannen.
Der bürgerliche Status
Demokratische Mitbestimmung wurde jedoch vorerst nur
Männern mit Haus, Familie und selbständiger
Tätigkeit zuerkannt, also vorerst nur Bürgern im
engeren Sinn mit einem bestimmten Status.
Die bürgerlichen Parteien
Die Unterscheidung von nicht-bürgerlichen und
bürgerlichen Parteien wurde wahrscheinlich zuerst von
den Unselbständigen gemacht, die sich für mehr
demokratischen Einfluss wehren mussten - gegen den
etablierten bürgerlichen Status der Selbständigen.
Vertreten wurden die Unselbständigen durch die
sozialdemokratischen und die kommunistischen Parteien.
"Bürgerlich" und "das Bürgertum" waren für
diese kritische bis abwertende Kampfbegriffe, welche beide
Statusformen &endash; unselbständig und
selbständig &endash; gegeneinander ausgrenzen. Heute
sind in allen Parteien Unselbständige und
Selbständige eingeschrieben. In der Schweiz haben zum
Beispiel die Sozialdemokratische Partei und die
Christlich-demokratische Partei ähnliche Anteile.
Der Bürger' als politischer Kampfbegriff wird nun
von den nationalistischen Parteien als Abgrenzung von allen
abgelehnten Gruppen verwendet: Ausländer, Drogenkranke,
Obdachlose, Linke...
© Rolf Oberhaensli
Lucerne
|