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Bürger

Als Bürger wurden im Spätmittelalter, die in ein Stadtrecht aufgenommenen Personen bezeichnet. Nicht alle hatten Wohnsitz in der Stadt. Mit der Entwicklung von Nationalstaaten in der Neuzeit entstanden Staatsbürger - Personen mit dem Bürgerrecht eines Nationalstaates. Auch die Staatsbürger haben ihren Wohnsitz nicht alle in ihrem Staat. Die Aufnahme als Stadtbürger- oder als Staatsbürger war das Privileg einer Minderheit.

 

Bürgerrecht

Heute bestimmen die Staatsverfassungen, unter welchen Voraussetzungen eine Person das Anrecht erwirbt, Bürgerin eines Nationalstaates zu werden. In demokratischen Staaten wurde das Bürgerrecht auf eine Mehrheit der Bewohner ausgeweitet. Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, muss das Bürgerrecht erteilt werden, und zwar durch einen rein administrativen Akt, weil die Verfassungen unter den Wahlrechten kein politisches Wahlverfahren für neue Bewerber um ein Bürgerrecht aufzählen und eine Nichtwahl nicht statthaft wäre, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Neugeborene müssen für die Einbürgerung nur eine Voraussetzung erfüllen: Die Mutter oder Vater muss Staatsbürger sein. Solche Einbürgerungen sind am häufigsten.

Für Ausländer gelten andere Voraussetzungen, zum Beispiel eine bestimmte Aufenthaltsdauer, das Verstehen einer Landessprache im Alltag und ein guter Leumund. Zu den Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts durch Ausländer sollte gehören, dass das bisherige Bürgerrecht gelöscht wird, wobei die Löschung mit der Zusicherung erfolgen müsste, dass das frühere Bürgerrecht jederzeit wieder erlangt werden kann.

 

bürgerlich - Stand, Status, Parteien

Der bürgerliche Stand
Bis zur Französischen Revolution von 1789 wurde die Gesellschaft in 3 Stände eingeteilt. Zum dritten Stand zählten alle, die nicht zu Adel oder Geistlichkeit gehörten - die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung. Der dritte Stand wurde auch als der ‚bürgerliche' Stand bezeichnet. Als dieser Stand in Frankreich die Macht an sich riss, lag es deshalb nahe, dass dessen Angehörige einander mit dem Titel ‚Bürger' anzusprechen begannen.

Der bürgerliche Status
Demokratische Mitbestimmung wurde jedoch vorerst nur Männern mit Haus, Familie und selbständiger Tätigkeit zuerkannt, also vorerst nur Bürgern im engeren Sinn mit einem bestimmten Status.

Die bürgerlichen Parteien
Die Unterscheidung von nicht-bürgerlichen und bürgerlichen Parteien wurde wahrscheinlich zuerst von den Unselbständigen gemacht, die sich für mehr demokratischen Einfluss wehren mussten - gegen den etablierten bürgerlichen Status der Selbständigen. Vertreten wurden die Unselbständigen durch die sozialdemokratischen und die kommunistischen Parteien. "Bürgerlich" und "das Bürgertum" waren für diese kritische bis abwertende Kampfbegriffe, welche beide Statusformen &endash; unselbständig und selbständig &endash; gegeneinander ausgrenzen. Heute sind in allen Parteien Unselbständige und Selbständige eingeschrieben. In der Schweiz haben zum Beispiel die Sozialdemokratische Partei und die Christlich-demokratische Partei ähnliche Anteile. ‚Der Bürger' als politischer Kampfbegriff wird nun von den nationalistischen Parteien als Abgrenzung von allen abgelehnten Gruppen verwendet: Ausländer, Drogenkranke, Obdachlose, Linke...

© Rolf Oberhaensli Lucerne