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eGovernment

Von "eGovernment" spricht man, wenn staatliche Stellen elektronische Medien wie das Internet für ihre Kontakte mit Menschen oder Organisationen nutzen, indem sie damit Informationen anbieten und austauschen, Verwaltungsvorgänge abwickeln oder demokratische Entscheidungen vorbereiten und treffen. > New Public Management
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"

 

Erwerbslosigkeit, Zählkriterien

Die International Labour Organization (ILO) bezeichnet Personen als erwerbslos, die in der Berichtswoche nicht mindestens 1 Stunde beschäftigt waren, eine Erwerbsarbeit suchten und verfügbar waren. Deutschland und die Schweiz erstellen ihre Erwerbslosenstatistiken noch nicht nach diesen internationalen Zählkriterien. > Mindestlohn
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"

 

EU-Aktiengesellschaft

Die Europäische Union ist dabei, eine neue juristische Person zu entwickeln - die Europäische Aktiengesellschaft. Sie wird nicht mehr AG sondern SE heissen (Societas Europea).

Die SE bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Struktur nach EU-Recht zu wählen, damit sie ihre Aktivitäten überall in der EU nach einheitlichen Regeln, mit einer einheitlichen Geschäftsführung und einer einheitlichen Bilanzierung entfalten können, anstatt in jedem Mitgliedstaat Tochtergesellschaften gründen zu müssen, die den dort geltenden Bestimmungen entsprechen.
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"

 

EU-Sozialcharta

Der > Europarat arbeitet durch dieses völkerrechtlichen Übereinkommen oder mittels anderer Instrumente auf 5 Ziele hin:

- Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte im Rahmen der in der > Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Verfahren (Beschwerde vor dem > Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).

- Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Rechte mittels der von der Europäischen Sozialcharta vorgesehenen Verfahren.

- Schutz von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, durch das Besuchssystem des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

- Schutz der Rechte nationaler Minderheiten mit Hilfe des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates.

- Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz (Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - ECRI).

Gleichzeitig wurde im Europarat ein Monitoring entwickelt - mit Kontrollen der Länder und Sanktionsmöglichkeiten: Gegen Verstösse kann vor dem > Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde geführt werden. Andauernde schwerwiegende Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention können auch Sanktionen des Europarates nach sich ziehen - bis hin zum Ausschluss des betreffenden Landes. (Stand Juni 2002)
© Rolf Oberhänsli