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eGovernment
Von "eGovernment" spricht man, wenn
staatliche Stellen elektronische Medien wie das Internet
für ihre Kontakte mit Menschen oder Organisationen
nutzen, indem sie damit Informationen anbieten und
austauschen, Verwaltungsvorgänge abwickeln oder
demokratische Entscheidungen vorbereiten und treffen.
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New Public Management
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der
Sozialdemokratischen Partei"
Erwerbslosigkeit,
Zählkriterien
Die International Labour Organization
(ILO) bezeichnet Personen als erwerbslos, die in der
Berichtswoche nicht mindestens 1 Stunde beschäftigt
waren, eine Erwerbsarbeit suchten und verfügbar waren.
Deutschland und die Schweiz erstellen ihre
Erwerbslosenstatistiken noch nicht nach diesen
internationalen Zählkriterien. >
Mindestlohn
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der
Sozialdemokratischen Partei"
EU-Aktiengesellschaft
Die Europäische Union ist dabei,
eine neue juristische Person zu entwickeln - die
Europäische Aktiengesellschaft. Sie wird nicht mehr AG
sondern SE heissen (Societas Europea).
Die SE bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine
Struktur nach EU-Recht zu wählen, damit sie ihre
Aktivitäten überall in der EU nach einheitlichen
Regeln, mit einer einheitlichen Geschäftsführung
und einer einheitlichen Bilanzierung entfalten können,
anstatt in jedem Mitgliedstaat Tochtergesellschaften
gründen zu müssen, die den dort geltenden
Bestimmungen entsprechen.
© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der
Sozialdemokratischen Partei"
EU-Sozialcharta
Der > Europarat arbeitet durch
dieses völkerrechtlichen Übereinkommen oder
mittels anderer Instrumente auf 5 Ziele hin:
- Schutz der bürgerlichen und
politischen Rechte im Rahmen der in der >
Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten
Verfahren (Beschwerde vor dem > Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte).
- Schutz der sozialen und
wirtschaftlichen Rechte mittels der von der
Europäischen Sozialcharta vorgesehenen
Verfahren.
- Schutz von Personen, denen die
Freiheit entzogen ist, durch das Besuchssystem des
Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter
und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung.
- Schutz der Rechte nationaler
Minderheiten mit Hilfe des Rahmenübereinkommens zum
Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des
Europarates.
- Kampf gegen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz
(Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
- ECRI).
Gleichzeitig wurde im Europarat ein
Monitoring entwickelt - mit Kontrollen der Länder und
Sanktionsmöglichkeiten: Gegen Verstösse kann vor
dem > Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Beschwerde geführt werden. Andauernde
schwerwiegende Verstösse gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention können auch Sanktionen des
Europarates nach sich ziehen - bis hin zum Ausschluss des
betreffenden Landes. (Stand Juni 2002)
© Rolf Oberhänsli
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