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Was bedeutet
"EU-Erweiterung"?
Am 1. Mai 2004 wird die EU um 10 auf
25 Staaten erweitert. Es treten bei Estland,
Griechisch-Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Slowenien, Tschechien und die Slowakei.
Der Begriff "EU-Erweiterung" bedeutet
nicht, dass die Europäische Union die beitretenden
Staaten schluckt. Vielmehr führen die neuen Länder
mit Hilfe und Unterstützung der bisherigen
Mitgliedstaaten nun auch den EU-weiten freien Verkehr von
Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen ein.
http://europa.eu.int/comm/enlargement/index_de.html
Die Europäische Union
(EU)
Sie wurde 1950 gegründet. Heute
(2003) hat die EU 15 Mitgliedstaaten:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und
Nord-Irland
Die EU ist kein neuer Staat, welcher
die bisherigen Staaten ersetzt. Die Mitgliedstaaten
übertragen jedoch Bereiche ihrer Souveränität
auf gemeinsame Institutionen, die bei Fragen von gemeinsamem
Interesse die Interessen der Union als Ganzer vertreten. Die
Beschlüsse der EU-Organe basieren auf den
Gründungsverträgen (= "Verfassung").
Die EU arbeitet auf 4 Ziele hin:
1) Einführung einer Unionsbürgerschaft
(Grundrechte; Freizügigkeit*; Politische Rechte)
2) Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht
(Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres)
3) Förderung des wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritts (Binnenmarkt*; Euro*, Schaffung von
Arbeitsplätzen*; Regionale Entwicklung*;
Umweltschutz)
4) Einheitlicher Auftritt in der Welt (Gemeinsame Aussen-
und Sicherheitspolitik)
* = Ungehinderter Austausch von
Arbeitskräften, Waren, Dienstleistungen, Geld und
Kommunikation über die Binnengrenzen
Die Aufgaben der EU werden durch die
folgenden 5 Organe wahrgenommen:
1) Europäisches Parlament
(Legislative I); es wird von den Stimmberechtigten in den
Mitgliedstaaten gewählt
2) Rat der Europäischen Union (Legislative II); er
besteht aus den Regierungen der Mitgliedstaaten
3) Europäische Kommission (= Exekutive)
4) Europäischer Gerichtshof (= Judikative)
5) Rechnungshof (ein Kontrollorgan der
Legislativen)
http://europa.eu.int/abc-de.htm
© Rolf Oberhänsli
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