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Was bedeutet "EU-Erweiterung"?

Am 1. Mai 2004 wird die EU um 10 auf 25 Staaten erweitert. Es treten bei Estland, Griechisch-Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Tschechien und die Slowakei.

Der Begriff "EU-Erweiterung" bedeutet nicht, dass die Europäische Union die beitretenden Staaten schluckt. Vielmehr führen die neuen Länder mit Hilfe und Unterstützung der bisherigen Mitgliedstaaten nun auch den EU-weiten freien Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen ein. http://europa.eu.int/comm/enlargement/index_de.html

 

Die Europäische Union (EU)

Sie wurde 1950 gegründet. Heute (2003) hat die EU 15 Mitgliedstaaten:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nord-Irland

Die EU ist kein neuer Staat, welcher die bisherigen Staaten ersetzt. Die Mitgliedstaaten übertragen jedoch Bereiche ihrer Souveränität auf gemeinsame Institutionen, die bei Fragen von gemeinsamem Interesse die Interessen der Union als Ganzer vertreten. Die Beschlüsse der EU-Organe basieren auf den Gründungsverträgen (= "Verfassung").

Die EU arbeitet auf 4 Ziele hin:
1) Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizügigkeit*; Politische Rechte)
2) Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres)
3) Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt*; Euro*, Schaffung von Arbeitsplätzen*; Regionale Entwicklung*; Umweltschutz)
4) Einheitlicher Auftritt in der Welt (Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik)

* = Ungehinderter Austausch von Arbeitskräften, Waren, Dienstleistungen, Geld und Kommunikation über die Binnengrenzen

Die Aufgaben der EU werden durch die folgenden 5 Organe wahrgenommen:

1) Europäisches Parlament (Legislative I); es wird von den Stimmberechtigten in den Mitgliedstaaten gewählt
2) Rat der Europäischen Union (Legislative II); er besteht aus den Regierungen der Mitgliedstaaten
3) Europäische Kommission (= Exekutive)
4) Europäischer Gerichtshof (= Judikative)
5) Rechnungshof (ein Kontrollorgan der Legislativen)

http://europa.eu.int/abc-de.htm
© Rolf Oberhänsli