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Medianlohn
Der Medianlohn wird so bestimmt, dass
die eine Hälfte der Erwerbstätigen mit dem Lohn
über und die andere Hälfte unter dem berechneten
Wert liegt. Der > Gesetzliche Mindestlohn (= Minimal
Wage) sollte mindestens zwei Drittel des Medianlohnes
betragen.
© "25 Jahre Rolf
Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"
Mindesteinkommen,
Garantiertes
Mit dem Begriff Garantiertes
Mindesteinkommen bezeichnet man existenzsichernde
Sozialleistungen des Staates, welche an die Stelle aller
bisherigen Sozialwerke (AHV, ALV, EL, IV,
Sozialbeiträge der Gemeinde, Stipendien, etc) treten
sollen. Bezugsberechtigt wären also Personen, welche
ihre Existenz nicht selbst sichern können:
Arbeitsuchende, Behinderte, Hausfrauen und -männer,
Kinder, Kranke, Studierende, Pensionierte, etc. Deren
Einkommen würde durch das Garantierte Mindesteinkommen
bis zum existenzsichernden Niveau ergänzt. Auf der
andern Seite würden bisher höhere Leistungen auf
das existenzsichernde Niveau reduziert. Um eine Mehrheit
für dieses Modell zu gewinnen, müsste bewiesen
werden,
dass die Kosten, welche die
bestehenden Sozialwerke insgesamt verursachen, nicht
zunehmen würden,
dass die Anreize, eine Erwerbsarbeit
zu suchen, bestehen blieben und
dass die Betriebe daran gehindert
würden, den > Mindestlohn zu
senken.
Lohnrechner
SGB
© "25 Jahre Rolf
Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"
Mindestlohn,
Gesetzlicher
Der Mindestlohn ist ein Lohn, der vom
Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf. Er wird durch
Gesetz oder Tarifvertrag festgelegt.
Mindestlöhne sollen verhindern,
dass Betriebe Lohndumping betreiben und an
Vollbeschäftigte Löhne bezahlen, welche nicht zum
Leben reichen (unter dem Existenzminimum), sodass die
Betroffenen auf Sozialbeiträge angewiesen
sind.
Gesetzliche Mindestlöhne
gelten in 19 von 29 OECD-Ländern: Belgien, Frankreich,
Griechenland, Irland, Japan, Kanada, Korea (Süd),
Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Polen, Portugal,
Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und
Nordirland, Vereinigte Staaten von Nordamerika. In weiteren
6 Ländern werden einem sehr hohen Anteil der
erwerbsfähigen Bevölkerung Mindestlöhne durch
Tarifvereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge
zugesichert: Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien,
Österreich, Schweden.
In der Schweiz besteht noch kein
gesetzlicher Anspruch, und nur wenige
Gesamtarbeitsverträge enthalten Bestimmungen zu
Mindestlöhnen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund
betrachtet einen Brutto-Mindestlohn von 3550
CHF pro Monat als angemessen.
Dieser Betrag wurde anhand der Existenzgrenze für eine
alleinerziehende Person mit einem Kind errechnet. Er
entspricht auch der internationalen Berechnung - zwei
Drittel des > Medianlohnes.
Vergleich der Mindestlöhne in
einigen
Industrieländern:
|
Land
|
Mindestlohn CHF
brutto pro Monat
|
In % des
Medianlohnes
|
Berechtigte in
%
der Beschäftigten
|
|
Schweiz
|
3550
|
67,0
|
12,9
|
|
Belgien
|
2341
|
61,1
|
|
|
Niederlande
|
2252
|
55,9
|
2,6
|
|
Frankreich
|
2077
|
68,5
|
11,0
|
|
Ver.
Königreich von Grossbrit. u.
Nordirland
|
2041
|
|
|
|
Vereinigte Staaten
von Nordamerika
|
1954
|
43,3
|
6,2
|
|
Spanien
|
1102
|
36,4
|
7,9
|
|
Portugal
|
989
|
|
3,4
|
(Das Support
Team "World-wide Minimal Wage" benötigt weitere
Angaben.)
© "25 Jahre Rolf
Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"
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