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Medianlohn

Der Medianlohn wird so bestimmt, dass die eine Hälfte der Erwerbstätigen mit dem Lohn über und die andere Hälfte unter dem berechneten Wert liegt. Der > Gesetzliche Mindestlohn (= Minimal Wage) sollte mindestens zwei Drittel des Medianlohnes betragen.

© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"

 

Mindesteinkommen, Garantiertes

Mit dem Begriff Garantiertes Mindesteinkommen bezeichnet man existenzsichernde Sozialleistungen des Staates, welche an die Stelle aller bisherigen Sozialwerke (AHV, ALV, EL, IV, Sozialbeiträge der Gemeinde, Stipendien, etc) treten sollen. Bezugsberechtigt wären also Personen, welche ihre Existenz nicht selbst sichern können: Arbeitsuchende, Behinderte, Hausfrauen und -männer, Kinder, Kranke, Studierende, Pensionierte, etc. Deren Einkommen würde durch das Garantierte Mindesteinkommen bis zum existenzsichernden Niveau ergänzt. Auf der andern Seite würden bisher höhere Leistungen auf das existenzsichernde Niveau reduziert. Um eine Mehrheit für dieses Modell zu gewinnen, müsste bewiesen werden,

dass die Kosten, welche die bestehenden Sozialwerke insgesamt verursachen, nicht zunehmen würden,

dass die Anreize, eine Erwerbsarbeit zu suchen, bestehen blieben und

dass die Betriebe daran gehindert würden, den > Mindestlohn zu senken.

Lohnrechner SGB

© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"

 

Mindestlohn, Gesetzlicher

Der Mindestlohn ist ein Lohn, der vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf. Er wird durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegt.

Mindestlöhne sollen verhindern, dass Betriebe Lohndumping betreiben und an Vollbeschäftigte Löhne bezahlen, welche nicht zum Leben reichen (unter dem Existenzminimum), sodass die Betroffenen auf Sozialbeiträge angewiesen sind.

Gesetzliche Mindestlöhne gelten in 19 von 29 OECD-Ländern: Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Japan, Kanada, Korea (Süd), Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Nordamerika. In weiteren 6 Ländern werden einem sehr hohen Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung Mindestlöhne durch Tarifvereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge zugesichert: Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Schweden.

In der Schweiz besteht noch kein gesetzlicher Anspruch, und nur wenige Gesamtarbeitsverträge enthalten Bestimmungen zu Mindestlöhnen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund betrachtet einen Brutto-Mindestlohn von 3550 CHF pro Monat als angemessen. Dieser Betrag wurde anhand der Existenzgrenze für eine alleinerziehende Person mit einem Kind errechnet. Er entspricht auch der internationalen Berechnung - zwei Drittel des > Medianlohnes.

Vergleich der Mindestlöhne in einigen Industrieländern:

Land

Mindestlohn CHF brutto pro Monat

In % des
Medianlohnes

Berechtigte in %
der Beschäftigten

Schweiz

3550

67,0

12,9

Belgien

2341

61,1

Niederlande

2252

55,9

2,6

Frankreich

2077

68,5

11,0

Ver. Königreich von Grossbrit. u. Nordirland

2041

Vereinigte Staaten von Nordamerika

1954

43,3

6,2

Spanien

1102

36,4

7,9

Portugal

989

3,4

(Das Support Team "World-wide Minimal Wage" benötigt weitere Angaben.)

© "25 Jahre Rolf Oberhänsli in der Sozialdemokratischen Partei"