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Nomination von Kandidierenden: Wie
sollen in einer sozialdemokratischen Partei die
Kandidierenden für Ämter nominiert werden?
(Frage von Johann Danos, Lettland)
Demokratisch. Wie, das steht in den
Statuten, welche die Mitglieder beschlossen haben. Ich
empfehle folgendes Vorgehen: Der Vorstand lässt sich
von den Mitgliedern jedes Jahr deren Interessen für
interne und externe Ämter melden. Er behandelt diese
Angaben selbstverständlich vertraulich. Ein
Vorstandsmitglied ist verantwortlich für die
rechtzeitige Personalplanung: Wer hat welche Kompetenzen und
wird für welche zukünftige Aufgabe vorgesehen? Es
braucht jedes Jahr relativ viele neue Leute: Meine Sektion
hatte 150 Mitglieder, und wir mussten für interne
Aufgaben etwa 30 Leute einsetzen und für externe
Ämter (Stadtparlament, Kommissionen...) nochmals so
viele nominieren. Der/die Personalverantwortliche diskutiert
die fähigen Leute für ein Amt mit dem Vorstand. In
diesem Kreis kann auch relativ offen über eher negative
Seiten von Kandidierenden gesprochen werden, weil
Personaldiskussionen vertraulich sind. Der Vorstand legt der
Mitgliederversammlung dann einen Namen oder mehrere
(gleichwertige) Vorschläge vor. Weitere Vorschläge
können auch aus der Mitgliederversammlung kommen: Jedes
Mitglied hat das Recht, sich selbst oder ein anderes
Mitglied vorschlagen. Auch eine Gruppe von mehreren
Mitgliedern hat das Vorschlagsrecht. Die
Mitgliederversammlung nominiert.
Diesen demokratischen Ablauf empfehle
ich für Nominationen auf allen Ebenen, insbesondere
für lokale, nationale und europäische
Parlamentswahlen.
Anmerkung: Für die meisten
internen und externen Ämter muss man die Kandidierenden
mühsam suchen. In der Regel ist der Vorstand froh, EINE
valable Person vorschlagen zu können, und die
Mitgliederversammlung wählt diese gerne. Spontane
Nominationen aus der Mitgliederversammlung sind mit Recht
die Ausnahme. Weil sie nicht sorgfältig vorbereitet
werden können, kann es zu Fehlbesetzungen
kommen.
© "25 Jahre Rolf
Oberhänsli in der Sozialdemokratischen
Partei"
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