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Staat, Definition

Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist eine Herrschaftsstruktur, welche ein abgegrenztes Territorium (Staatsgebiet), eine Bevölkerung (Staatsbürger, > Souverän), eine Regierung (Exekutive) und Kontakt mit andern Staaten hat.

Auch die Glieder eines > Bundesstaates, wie die deutschen Bundesländer oder die schweizerischen Kantone, sind Staaten gemäss obiger Definition, weil > Souveränität und Anerkennung durch andere Staaten keine Merkmale des Staates sind.

Auch wenn sie okkupiert sind, können Staaten rechtlich weiter bestehen; es muss jedoch eine Teilsouveränität zum Tragen kommen.

Zu seiner Gründung bedarf ein Staat keiner juristischen Legitimation, auch keiner völkerrechtlichen. Es genügt, dass er ausgerufen wird. Faktisch ist jedoch die Anerkennung durch möglichst viele Staaten für das Überleben notwendig. Als voll anerkannt gilt ein Staat, wenn er von der UN durch eine Resolution anerkannt oder in die UN aufgenommen wurde.

Heute (2004) bestehen 211 > Staaten; 191 davon sind Mitglieder der Vereinigten Nationen. 2 UN-Mitgliedstaaten sind gegenwärtig nicht souverän: Afghanistan und Irak.

© Rolf Oberhaensli Lucerne

http://de.wikipedia.org/wiki/Staaten

 

Staat, Entwicklung

Vom Polizei- zum (sozialdemokratischen) Wohlfahrtsstaat: Der Wohlfahrtsstaat ist in 3 Etappen entstanden. Zuerst erlangte der Staat das Gewaltmonopol. Polizei und Militär sorgten für Sicherheit im Innern und gegen aussen. Dann wurde das Gewaltmonopol demokratisch organisiert und rechtsstaatlich abgestützt, bis hin zum Völkerrecht - eine liberale Errungenschaft. Schliesslich kam die entscheidend von der Arbeiterbewegung erstrittene Wohlfahrt hinzu: Der Staat erbrachte Leistungen an die Bewohner des Staates. Er sorgte für sozialen Ausgleich, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit, für Chancengleichheit in Bildung und Beruf und für einen flächendeckenden und kostengünstigen Service public. Das ist bzw. war der wesentlich sozialdemokratisch mitgeprägte Wohlfahrtsstaat der Nachkriegszeit.

Vom Wohlfahrts- zum Polizeistaat: Seit Reagan und Thatcher wird nun dieser Wohlfahrtsstaat zurückgebaut: Zuerst wird der Service public reduziert und privatisiert. Die direkten Steuern für die Reichen werden abgebaut. Die indirekten Steuern werden erhöht. Die Sozialleistungen des Staates nehmen ab. Die Armen werden durch alle diese Massnahmen ärmer und die Reichen reicher. Dann wird oft auch der demokratische Rechtsstaat in Frage gestellt, zum Beispiel im Asylwesen. Das Völkerrecht wird geritzt oder missachtet. Der Ruf nach mehr Polizei und mehr Gefängnissen wird lauter. In vielen dieser Länder wird auch die Armee aufgerüstet.

© Rolf Oberhaensli Lucerne

Beispiel: Wie das sozialdemokratische Parlamentarier formulieren: http://www.jfehr.ch/documents/Artikel/weitere_Artikel/LinkePolitikRoteRevue2003.pdf

 

Staat, Das sozialdemokratische Staatsverständnis

Der Staat hat für den Interessenausgleich in der Gesellschaft zu sorgen. Gleichbehandlung der Bewohnerinnen und Bewohner und Interessenausgleich gewährleisten den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auf der nationalen Ebene sowie das friedliche Zusammenleben. Die Organe des Staates und ihr Handeln müssen zu diesem Zweck demokratisch legitimiert und so stark wie nötig sein.

Bereits in der Antike bestanden Gemeinschaften mit einem hohen Mass an Interessenausgleich und Gleichbehandlung - zum Beispiel im Donaugebiet. Ablesbar ist die Gleichbehandlung vor allem an der weitgehenden Gleichstellung der Frau in solchen Kulturen. Der hohe Standard wurde jedoch praktisch ohne staatliche Strukturen erreicht. Die Bildung der ersten starken Staatsgebilde - Stadtstaaten in Mesopotamien zum Beispiel - führte in der Regel weg von der Gleichbehandlung zu straffen Hierarchien. Einige kommunistischen Staaten des 20. Jahrhunderts erreichten unter diktatorischen Bedingungen ein recht hohes Mass an Gleichbehandlung.

Auch heute funktioniert ein solcher Ausgleich eher in Gemeinschaften als in Staaten - zum Beispiel in amischen Gemeinden in den USA. Solche Gemeinschaften benötigen die Einwirkung des Staates nicht und lehnen diese in der Regel ab.

Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokraten wollen jedoch, dass der Staat einen hohen Standard an Ausgleich und Gleichbehandlung garantiert, und zwar unter demokratischen Bedingungen. Am weitesten fortgeschritten ist (oder war?) das ausgleichende und zugleich sozialdemokratische Staatsverständnis in Schweden. Dort konnte mit demokratischen Mitteln ein recht hoher Standard an Interessenausgleich und Gleichbehandlung entwickelt werden. In Singapur erreichte die sozialdemokratischen Partei ebenfalls einen beachtenswerten Standard - vor allem im materiellen Bereich - aber von Anfang an nicht mit demokratischen Mitteln sondern mit der ersten und einzigen "sozialdemokratischen" Diktatur.

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz hat heute Deutschland mit seiner knappen rot-grünen Mehrheit die grössten Chancen den Interessenausgleich voranzutreiben.

© Rolf Oberhaensli Lucerne

Beispiel "Staatsverständnis" in einem sozialdemokratischen Manifest:
http://www.spoe-schattendorf.at/grusaprog.html

 

Staat, Ziele und Zuständigkeiten

Die Staatsaufgaben ergeben sich aus den Staatszielen. Diese müssen in der Verfassung als Verfassungsaufträge aufgeführt sein. Die Aufgaben des Staates werden durch staatliche Institutionen erfüllt und aus Staatsmitteln finanziert.

Die Staatsziele (Zuständigkeiten) des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaates:
1. Der Staat ist zuständig für die offiziellen Kontakte zum Ausland und fördert gute Beziehungen.

2. Der Staat ist verantwortlich für die Sicherheit im Land. Er sorgt für eine ausreichende militärische Landesverteidigung (Armee) und den Schutz der Bevölkerung ("Zivilschutz").

3. Der Staat ist zuständig für die Bildung (Primarschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufsbildung, Fachhochschulen, Universitäten, Ausbildungsbeihilfen, Erwachsenenbildung, Sport ...)

4. Der Staat fördert die Forschung (Universitäten, Statistik)

5. Der Staat fördert die Kultur (Kultur i. w. S.): Landessprachen, Film ...

6. Der Staat ist zuständig für Nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und Raumplanung, Wasser, Wald, Fischerei, Jagd, Tierschutz ...

7. Der Staat sorgt für Verkehrsverbindungen zum Ausland und zwischen den Kantonen: Strassen, Bahnlinien, Flughäfen, Wasserwege ... Er ist Eigentümer dieser Einrichtungen. Er erhebt ökologische Verkehrssteuern nach dem Schadensverursacherprinzip (Schwerverkehrsabgabe, Verbrauchssteuer auf Treibstoffen ...)

8. Der Staat sichert die Energieversorgung und fördert nachhaltige Energiegewinnung und -verbrauch. Er ist Eigentümer der Transport- und Versorgungsnetze und kann auch Energie produzieren.

9. Der Staat sorgt für Kommunikationsverbindungen im Land und zum Ausland: Post, Telefon, Internet, Radio, Fernsehen ... Er ist Eigentümer der dazu notwendigen Verbindungsnetze und Wellenlängen ...

10. Der Staat fördert die Versorgung der Bevölkerung und den Export durch wirtschaftliche Anreize, Sicherung des Wettbewerbs, Konsumentenschutz ...

11. Der Staat kann Produktion und Verkauf von Drogen, Waffen ... begrenzen, verbieten oder besteuern.

12. Der Staat führt die Aufsicht über die juristischen Personen (Banken,Versicherungen, Aktiengesellschaften ...) sowie die Stiftungen.

13. Der Staat ist zuständig für die Ausgabe von Geld und fördert eine stabile Geld- und Währungspolitik.

14. Der Staat ist zuständig für die Erhebung aller direkten Steuern und den Finanzausgleich zwischen den Kantonen.

15. Der Staat bewilligt und kontrolliert Glücksspiele.

16. Der Staat schützt die Wohnungsmieter und fördert das Wohneigentum.

17. Der Staat schützt die Arbeitnehmer.

18. Der Staat führt allein die obligatorischen Versicherungen: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitsversicherung, Mutterschaftsversicherung ...

19. Der Staat unterstützt Personen, die das Mindesteinkommen nicht erreichen.

20. Der Staat richtet Kinderzulagen aus.

21. Der Staat ist zuständig in den Bereichen Fortpflanzungsmedizin, Gentechnologie, Transplantationsmedizin ...

22. Der Staat regelt Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern und ist zuständig für die Einbürgerung.

23. Der Staat ist zuständig für Zivilrecht und Strafrecht.

24. Der Staat ist zuständig für das Messwesen.

© Rolf Oberhaensli Lucerne

Beispiel: Wie das ein sozialdemokratisches Regierungsmitglied formuliert: http://www.admin.ch/uvek/doku/referate/2000/d/00101401.htm