|
Staat, Definition
Ein Staat (aus lat. status Zustand,
Verfassung) ist eine Herrschaftsstruktur, welche ein
abgegrenztes Territorium (Staatsgebiet), eine
Bevölkerung (Staatsbürger, > Souverän),
eine Regierung (Exekutive) und Kontakt mit andern Staaten
hat.
Auch die Glieder eines >
Bundesstaates, wie die deutschen Bundesländer oder die
schweizerischen Kantone, sind Staaten gemäss obiger
Definition, weil > Souveränität und Anerkennung
durch andere Staaten keine Merkmale des Staates
sind.
Auch wenn sie okkupiert sind,
können Staaten rechtlich weiter bestehen; es muss
jedoch eine Teilsouveränität zum Tragen
kommen.
Zu seiner Gründung bedarf ein
Staat keiner juristischen Legitimation, auch keiner
völkerrechtlichen. Es genügt, dass er ausgerufen
wird. Faktisch ist jedoch die Anerkennung durch
möglichst viele Staaten für das Überleben
notwendig. Als voll anerkannt gilt ein Staat, wenn er von
der UN durch eine Resolution anerkannt oder in die UN
aufgenommen wurde.
Heute (2004) bestehen 211 >
Staaten; 191 davon sind Mitglieder der Vereinigten Nationen.
2 UN-Mitgliedstaaten sind gegenwärtig nicht
souverän: Afghanistan und Irak.
© Rolf Oberhaensli
Lucerne
http://de.wikipedia.org/wiki/Staaten
Staat, Entwicklung
Vom Polizei- zum
(sozialdemokratischen) Wohlfahrtsstaat: Der
Wohlfahrtsstaat ist in 3 Etappen entstanden. Zuerst erlangte
der Staat das Gewaltmonopol. Polizei und Militär
sorgten für Sicherheit im Innern und gegen aussen. Dann
wurde das Gewaltmonopol demokratisch organisiert und
rechtsstaatlich abgestützt, bis hin zum
Völkerrecht - eine liberale Errungenschaft.
Schliesslich kam die entscheidend von der Arbeiterbewegung
erstrittene Wohlfahrt hinzu: Der Staat erbrachte Leistungen
an die Bewohner des Staates. Er sorgte für sozialen
Ausgleich, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit, für
Chancengleichheit in Bildung und Beruf und für einen
flächendeckenden und kostengünstigen Service
public. Das ist bzw. war der wesentlich sozialdemokratisch
mitgeprägte Wohlfahrtsstaat der
Nachkriegszeit.
Vom Wohlfahrts- zum Polizeistaat:
Seit Reagan und Thatcher wird nun dieser Wohlfahrtsstaat
zurückgebaut: Zuerst wird der Service public reduziert
und privatisiert. Die direkten Steuern für die Reichen
werden abgebaut. Die indirekten Steuern werden erhöht.
Die Sozialleistungen des Staates nehmen ab. Die Armen werden
durch alle diese Massnahmen ärmer und die Reichen
reicher. Dann wird oft auch der demokratische Rechtsstaat in
Frage gestellt, zum Beispiel im Asylwesen. Das
Völkerrecht wird geritzt oder missachtet. Der Ruf nach
mehr Polizei und mehr Gefängnissen wird lauter. In
vielen dieser Länder wird auch die Armee
aufgerüstet.
© Rolf Oberhaensli
Lucerne
Beispiel: Wie das
sozialdemokratische Parlamentarier formulieren:
http://www.jfehr.ch/documents/Artikel/weitere_Artikel/LinkePolitikRoteRevue2003.pdf
Staat, Das sozialdemokratische
Staatsverständnis
Der Staat hat für den
Interessenausgleich in der Gesellschaft zu sorgen.
Gleichbehandlung der Bewohnerinnen und Bewohner und
Interessenausgleich gewährleisten den sozialen
Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auf der nationalen
Ebene sowie das friedliche Zusammenleben. Die Organe des
Staates und ihr Handeln müssen zu diesem Zweck
demokratisch legitimiert und so stark wie nötig
sein.
Bereits in der Antike bestanden
Gemeinschaften mit einem hohen Mass an Interessenausgleich
und Gleichbehandlung - zum Beispiel im Donaugebiet. Ablesbar
ist die Gleichbehandlung vor allem an der weitgehenden
Gleichstellung der Frau in solchen Kulturen. Der hohe
Standard wurde jedoch praktisch ohne staatliche Strukturen
erreicht. Die Bildung der ersten starken Staatsgebilde -
Stadtstaaten in Mesopotamien zum Beispiel - führte in
der Regel weg von der Gleichbehandlung zu straffen
Hierarchien. Einige kommunistischen Staaten des 20.
Jahrhunderts erreichten unter diktatorischen Bedingungen ein
recht hohes Mass an Gleichbehandlung.
Auch heute funktioniert ein solcher
Ausgleich eher in Gemeinschaften als in Staaten - zum
Beispiel in amischen Gemeinden in den USA. Solche
Gemeinschaften benötigen die Einwirkung des Staates
nicht und lehnen diese in der Regel ab.
Wir Sozialdemokraten und
Sozialdemokraten wollen jedoch, dass der Staat einen hohen
Standard an Ausgleich und Gleichbehandlung garantiert, und
zwar unter demokratischen Bedingungen. Am weitesten
fortgeschritten ist (oder war?) das ausgleichende und
zugleich sozialdemokratische Staatsverständnis in
Schweden. Dort konnte mit demokratischen Mitteln ein recht
hoher Standard an Interessenausgleich und Gleichbehandlung
entwickelt werden. In Singapur erreichte die
sozialdemokratischen Partei ebenfalls einen beachtenswerten
Standard - vor allem im materiellen Bereich - aber von
Anfang an nicht mit demokratischen Mitteln sondern mit der
ersten und einzigen "sozialdemokratischen"
Diktatur.
Von Deutschland, Österreich und
der Schweiz hat heute Deutschland mit seiner knappen
rot-grünen Mehrheit die grössten Chancen den
Interessenausgleich voranzutreiben.
© Rolf Oberhaensli
Lucerne
Beispiel "Staatsverständnis"
in einem sozialdemokratischen Manifest:
http://www.spoe-schattendorf.at/grusaprog.html
Staat, Ziele und
Zuständigkeiten
Die Staatsaufgaben ergeben sich aus
den Staatszielen. Diese müssen in der Verfassung als
Verfassungsaufträge aufgeführt sein. Die Aufgaben
des Staates werden durch staatliche Institutionen
erfüllt und aus Staatsmitteln finanziert.
Die Staatsziele
(Zuständigkeiten) des sozialdemokratischen
Wohlfahrtsstaates:
1. Der Staat ist zuständig für die offiziellen
Kontakte zum Ausland und fördert gute
Beziehungen.
2. Der Staat ist verantwortlich
für die Sicherheit im Land. Er sorgt für eine
ausreichende militärische Landesverteidigung (Armee)
und den Schutz der Bevölkerung
("Zivilschutz").
3. Der Staat ist zuständig
für die Bildung (Primarschule, Sekundarstufe I,
Sekundarstufe II, Berufsbildung, Fachhochschulen,
Universitäten, Ausbildungsbeihilfen,
Erwachsenenbildung, Sport ...)
4. Der Staat fördert die
Forschung (Universitäten, Statistik)
5. Der Staat fördert die Kultur
(Kultur i. w. S.): Landessprachen, Film ...
6. Der Staat ist zuständig
für Nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und
Raumplanung, Wasser, Wald, Fischerei, Jagd, Tierschutz
...
7. Der Staat sorgt für
Verkehrsverbindungen zum Ausland und zwischen den Kantonen:
Strassen, Bahnlinien, Flughäfen, Wasserwege ... Er ist
Eigentümer dieser Einrichtungen. Er erhebt
ökologische Verkehrssteuern nach dem
Schadensverursacherprinzip (Schwerverkehrsabgabe,
Verbrauchssteuer auf Treibstoffen ...)
8. Der Staat sichert die
Energieversorgung und fördert nachhaltige
Energiegewinnung und -verbrauch. Er ist Eigentümer der
Transport- und Versorgungsnetze und kann auch Energie
produzieren.
9. Der Staat sorgt für
Kommunikationsverbindungen im Land und zum Ausland: Post,
Telefon, Internet, Radio, Fernsehen ... Er ist
Eigentümer der dazu notwendigen Verbindungsnetze und
Wellenlängen ...
10. Der Staat fördert die
Versorgung der Bevölkerung und den Export durch
wirtschaftliche Anreize, Sicherung des Wettbewerbs,
Konsumentenschutz ...
11. Der Staat kann Produktion und
Verkauf von Drogen, Waffen ... begrenzen, verbieten oder
besteuern.
12. Der Staat führt die Aufsicht
über die juristischen Personen (Banken,Versicherungen,
Aktiengesellschaften ...) sowie die Stiftungen.
13. Der Staat ist zuständig
für die Ausgabe von Geld und fördert eine stabile
Geld- und Währungspolitik.
14. Der Staat ist zuständig
für die Erhebung aller direkten Steuern und den
Finanzausgleich zwischen den Kantonen.
15. Der Staat bewilligt und
kontrolliert Glücksspiele.
16. Der Staat schützt die
Wohnungsmieter und fördert das Wohneigentum.
17. Der Staat schützt die
Arbeitnehmer.
18. Der Staat führt allein die
obligatorischen Versicherungen: Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung,
Unfallversicherung, Gesundheitsversicherung,
Mutterschaftsversicherung ...
19. Der Staat unterstützt
Personen, die das Mindesteinkommen nicht
erreichen.
20. Der Staat richtet Kinderzulagen
aus.
21. Der Staat ist zuständig in
den Bereichen Fortpflanzungsmedizin, Gentechnologie,
Transplantationsmedizin ...
22. Der Staat regelt Aufenthalt und
Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern
und ist zuständig für die
Einbürgerung.
23. Der Staat ist zuständig
für Zivilrecht und Strafrecht.
24. Der Staat ist zuständig
für das Messwesen.
© Rolf Oberhaensli
Lucerne
Beispiel: Wie das ein
sozialdemokratisches Regierungsmitglied formuliert:
http://www.admin.ch/uvek/doku/referate/2000/d/00101401.htm
|